Zwischen
FS-Software Telefon: 09442 905840
Hemauer Str. 12e
93339 Riedenburg
- nachfolgend FS-Software
genannt
und
Firma _____________________________________________________
Name,
Vorname _____________________________________________________
Straße _____________________________________________________
PLZ / Ort _____________________________________________________
Telefon _____________________________________________________
Email _____________________________________________________
Vertragsbeginn _____________________________________________________
Seriennummer _____________________________________________________
wird zu nachstehenden
Bedingungen ein Software-Wartungsvertrag abgeschlossen.
Software-Wartungsverträge
haben die Sicherung eines Programmstandes, eine fortdauernde Betreuung und die
Überlassung von aktualisierten Programmständen zum Ziel, nicht jedoch
technische Änderungen, Anpassungen aufgrund von notwendigem
Betriebssystemwechsel, Sonderanpassungen und Ergänzungswünsche des
Lizenznehmers. Diese werden gesondert abgewickelt und nach Aufwand berechnet.
Alle Beträge in Euro p.a.
Software-Bezeichnung |
Unterstützte
Betriebssysteme |
Wartungsgebühr |
Time + Time Substitute |
WINDOWS 2000, XP, VISTA |
75.- |
Die aufgeführten Beträge
verstehen sich brutto in Euro einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer als
jährliche Wartungsgebühr, zahlbar im Voraus zum 2.1. eines Kalenderjahres. Für das
erste Jahr wird die Gebühr pro Monat (1/12) anteilig für das verbleibende
Kalenderjahr berechnet.
FS-Software ist berechtigt,
spätestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres die Wartungsgebühr
für das folgende Vertragsjahr durch schriftliche Mitteilung dem Lizenznehmer
gegenüber neu festzusetzen. Kündigt der Lizenznehmer daraufhin den
Wartungsvertrag nicht, so gilt für das neue Vertragsjahr die neue
Wartungsgebühr.
Dem Lizenznehmer wird ein
Wartungsrecht gemäß Ziffer 4 dieses Vertrages eingeräumt. Eine Weitergabe an
Dritte ist unzulässig. Der Lizenznehmer kann unter der oben genannten Telefon-
bzw. Faxnummer oder schriftlich unter der oben genannten Adresse die
Wartungsleistungen in Anspruch nehmen. Dabei ist vom Lizenznehmer die hier
eingetragene Seriennummer mitzuteilen, ansonsten besteht kein Anspruch auf
Leistungen.
Der Wartungsvertrag läuft
auf unbestimmte Zeit. Er beginnt zu dem oben eingetragenen Termin und läuft
zunächst für den Rest des Kalenderjahres, in dem er abgeschlossen wurde. Ist
dieser Termin nach dem 30.6. des Kalenderjahres, so läuft er mindestens noch
das folgende volle Kalenderjahr. Anschließend verlängert sich der
Wartungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 2 Monate vor
Ablauf des Vertragsjahres von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Nicht im Vertragsumfang
enthalten ist die Beseitigung von Störungen oder Schäden, aufgrund
unsachgemäßer Behandlung oder sonstiger äußerer Einwirkungen, die nicht von
Eingriffe an der Software
oder an den von der Software verwalteten Daten, durch den Lizenznehmer oder
Dritte, entbinden
Wartung kann immer nur für
die aktuelle Version geleistet werden. Für die Vorgängerversion wird maximal 1
Jahr nach Erscheinen der neuen Version Unterstützung angeboten.
Schadenersatzansprüche an
Eine Schadensersatzpflicht
ist in jedem Fall begrenzt durch die Höhe der vereinbarten Wartungsgebühr pro
Vertragsjahr.
Sollten Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind diejenigen gesetzlich
zulässigen Regelungen zu vereinbaren, die am weitesten dem wirtschaftlich
Gewollten entsprechen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es
gilt deutsches Recht als vereinbart.
___________________________________ Riedenburg,
den _________________________
Ort, Datum
____________________________________ _______________________________________
Lizenznehmer